Freiberufller / Kleingewerbetreibende / Kleinunternehmer

Unserse Expertise

Im Detail …

Unternehmen, welche die gesetzlichen Grenzen gemäß § 5 EStG (Gewerbetreibende) nicht erfüllen, können ihren Gewinn mit Hilfe einer Einnahmen- Überschussrechnung (EÜR) ermitteln.  Kleingewerbetreibende (Einzelunternehmer) und eingetragene Kaufleute können diese Gewinnermittlung nutzen.

Hier bieten wir die selben Leistungen wie für Gewerbetreibende, meist jedoch in einer vereinfachten, abgespeckteren Form. In diesem Bereich arbeiten wir vorwiegend mit Lexoffice.

Einnahmen- Überschuss-Rechnung

(EÜR)

Beratung / Coaching

  • Existenzgründerberatung
  • Unterstützung bei neuer Zielausrichtung (Expansion – Reduktion – divers)
  • Aufbau einer Kennzahlenstruktur (Liquiditäts-/ Budgetplanung …)
  • Preiskalkulation (Vor- und Rückwärtskalkulation)
  • unternehmerischer Sparingspartner für GF und Inhaber

externes Controlling

  • Führen der Liquiditätslisten
  • Soll- / IST Vergleiche
  • Analyse von Abweichungen
  • Führen von Listen / Übersichten

Sonstige Leistungen

Unabhängig von der Gewinnermittlung bieten wir für beide Bereiche nebenstehende Leistungen an.

Fokussieren Sie sich auf ihr eigentliches Business.

Notwendige Nebentätigkeiten und Zeitfresser übernimmt unser professionelles Team gerne für Sie.

Sprechen Sie uns an – auch für Ihr Business finden wir eine individuelle Lösung.

Lassen Sie sich von uns helfen!

Unser Ziel ist Ihre finanzielle Freiheit, Unabhängigkeit und Stabilität!