Freiberufller / Kleingewerbetreibende / Kleinunternehmer
Unserse Expertise
Unserse Expertise
Unternehmen, welche die gesetzlichen Grenzen gemäß § 5 EStG (Gewerbetreibende) nicht erfüllen, können ihren Gewinn mit Hilfe einer Einnahmen- Überschussrechnung (EÜR) ermitteln. Kleingewerbetreibende (Einzelunternehmer) und eingetragene Kaufleute können diese Gewinnermittlung nutzen.
Hier bieten wir die selben Leistungen wie für Gewerbetreibende, meist jedoch in einer vereinfachten, abgespeckteren Form. In diesem Bereich arbeiten wir vorwiegend mit Lexoffice.
Beratung / Coaching
externes Controlling
Unabhängig von der Gewinnermittlung bieten wir für beide Bereiche nebenstehende Leistungen an.
Fokussieren Sie sich auf ihr eigentliches Business.
Notwendige Nebentätigkeiten und Zeitfresser übernimmt unser professionelles Team gerne für Sie.
Sprechen Sie uns an – auch für Ihr Business finden wir eine individuelle Lösung.