Ab 2025 gilt für die Bilanzierungspflichen eine Umsatzgrenze von 800.000 Euro und eine Gewinngrenze von 80.000 Euro. Wer diese Grenzen überschreitet ist zur Führung einer doppelten Buchhaltung verpflichtet und zur Aufstellung einer Bilanz & GuV-Rechnung am Jahresende. Gesellschaften mit Handelsregister- Eintrag sind grundsätzliche verpflichtet zur Bilanzierung verpflichtet.
Auszug aus unserem Leistungsangebot
(vorbereitende) / laufende Finanzbuchhaltung
- Digitalisiertung der Papierbelege
- Vorkontierung der Belge gemäß Konstenrahmen und Kostenstellenvorgaben
- Hochladen in enstprechende Systeme
- Ermittlung der fälligen Umsatzsteuerzahllast / Vorsteuerüberhang
- manuelle Lohnbuchungen
- Kassenführung
- Bankbuchungen
Zusatzleistungen Finanzbuchhaltung
- vorbereitende Jahresabschlussbuchungen (ARA / Bildung-Auflösung RSt)
- Kontenbereinigung (Ausziffern und Klärung von Differenzen)
- Listenerstellung (offene Posten Debitoren / Kreditorien)
- Übernahme des Zahlungsverkehrs
virtuelle Assistenz
- Korrespondenz mit Kunden, Lieferanten, Banken, Versicherungen, Sozialversicherungstägern etc.
- kreditorisches / debitorisches Mahnwesen
- Erstellung der Faktura sowie Leistungsnachweisen
- Unterstützung bei der Angebotserstellung – Lieferscheinen
- diverse Schreibarbeiten
- Erstellung von Dokumentationen
Lohnbuchhaltung
- An- und Abmeldung von Arbeitnehmern
- monatliche Entgeltabrechnung
- Übermittlung der Beiträge und Steuerverpflichtungen